(Gültig ab 1. Februar 2025)
RAULI Solutions Ltd(„Lieferant“)
Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Produkten desLieferanten. Der Kunde hat diese Bedingungen vor Beginn des Auftrags zurPrüfung erhalten und akzeptiert sie. Die Parteien verpflichten sich zurZusammenarbeit während der Geschäftsbeziehungen, um die separat vereinbartenVerkaufsziele zu erreichen.
Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen sind der Vereinbarung über die Bestellung oder Lieferunguntergeordnet, sofern zwischen den Parteien spezifischere Bedingungenvereinbart wurden.
„Bedingungen“ bezeichnet dieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen; „RAULI“ bezeichnet alle Produkte, Geräte,Werkzeuge und Dienstleistungen im Zusammenhang mit RAULI-Lösungen: Die Produktesind im Anhang 2 „Preisliste“ aufgeführt; „Lieferant“ bezeichnet RAULISolutions Ltd; „Kunde“ bezeichnet den Kunden, der RAULI-Produkte kauft;„Parteien“ bezeichnet gegenseitig den Kunden und den Lieferanten;„Vereinbarung“ bezeichnet eine separate Verkaufsvereinbarung zwischen demLieferanten und dem Kunden. „Lieferung“ bezeichnet die Lieferung derRAULI-Produkte gemäß Incoterms 2020 oder anderen vereinbartenLieferbedingungen; „Produkt“ bezeichnet die Halterungen und andere Produkte imZusammenhang mit RAULI-Produkten und -Lösungen, die an den Kunden geliefertwerden.
Die Preise wurden zwischen denParteien in einer separaten Vereinbarung gesondert vereinbart.
Der Lieferant hat das Recht,Preise jederzeit zu ändern, indem er den Kunden innerhalb einer angemessenenFrist darüber informiert. Geänderte Preise gelten für Bestellungen, die nachder Benachrichtigung des Lieferanten über die Änderungen aufgegeben wurden.
Wenn der Kunde die Rechnungnicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, hat der Lieferant das Recht,Verzugszinsen gemäß dem finnischen Zinsgesetz (633/1982) ab demFälligkeitsdatum und angemessene Inkassokosten zu berechnen.
Der Kunde bestellt die Produktebeim Lieferanten wie in der Vereinbarung gesondert vereinbart. Der Lieferantmuss die Bestellung immer zuerst annehmen und behält sich das Recht vor, eineBestellung jederzeit abzulehnen.
Wenn der Lieferant sieht, dasses zu Verzögerungen bei der Lieferung oder bei seinen Verpflichtungen kommenwird, wird er den Kunden so schnell wie möglich über die Verzögerungeninformieren.
Die Verantwortung für dieProdukte geht mit der Lieferung der Produkte auf den Kunden über. Das Eigentuman den Produkten geht mit der Übergabe vom Lieferanten auf den Kunden über,sofern der Kaufpreis und andere Zahlungen gemäß diesen Bedingungen und demVertrag vollständig an den Lieferanten gezahlt wurden.
Der Lieferant hat das Recht, dieProdukte wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen zurZahlung des Kaufpreises oder anderer Zahlungen nicht nachkommt oder in andererWeise gegen diese Bedingungen verstößt.
Der Kunde ist dafürverantwortlich, vor Ort die Eignung der Produkte für die Installation zuprüfen.
Der Lieferant haftet nicht fürVerzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Ereignisse außerhalb seinerzumutbaren Kontrolle verursacht werden, wie z. B. Naturkatastrophen, Streiks,staatliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Umstände („höhere Gewalt“).Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, hat die betroffene Partei die anderePartei unverzüglich zu benachrichtigen. Die Leistungsverpflichtungen werden fürdie Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.
Der Kunde hat dem Lieferantenunverzüglich nach Bekanntwerden jedes Mangels einen angemessen detailliertenMängelbericht vorzulegen.
Der Lieferant kann auch ausberechtigten Gründen, wie z. B. rechtswidrigem Verhalten des Kunden, dieFortsetzung eines Auftrags verweigern. Darüber hinaus kann der Auftragausgesetzt und der Vertrag gekündigt werden, beispielsweise aufgrund vonZahlungsverzögerungen des Kunden.
Der Auftrag gilt alsabgeschlossen, wenn die angeforderten Produkte an den Kunden geliefert wurden.Ein Auftrag kann auch als beendet angesehen werden, wenn seit der letztendiesbezüglichen Kontaktaufnahme durch den Kunden 30 Tage vergangen sind und dieUmstände darauf hindeuten. Abgeschlossene Aufträge können jederzeit für die biszu diesem Zeitpunkt gelieferten Produkte in Rechnung gestellt werden.
Das Vertragsverhältnisbeinhaltet keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten zwischen denParteien, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Lieferant istEigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, die bei der Vermarktung und demVerkauf der Produkte verwendet werden, einschließlich Marken, Firmennamen undUrheberrechten.
Der Kunde hat das Recht,begrenzte geistige Eigentumsrechte des Lieferanten für die Vermarktung und denVerkauf der Produkte gemäß den Anweisungen des Lieferanten zu nutzen. Das Rechtzur Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum erlischt unmittelbar nachBeendigung des Vertrags.
Der Kunde ist verpflichtet, denLieferanten unverzüglich über jede Verletzung der Rechte an geistigem Eigentumzu informieren und ihn bei rechtlichen Schritten gegen den Verletzer zuunterstützen.
Die Garantiebedingungen sind ineinem separaten Garantiezertifikat festgelegt.
Die Vertraulichkeit wird imVertrag vereinbart. Die Parteien verpflichten sich, die Geschäfts- undBerufsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zu respektieren und diese ohnederen Zustimmung nicht zu verwenden oder weiterzugeben. Sofern nicht anders vereinbart,gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung für einen Zeitraum von fünf (5) Jahrenab der Offenlegung der Informationen.
Die Parteien halten sich bei derVerarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Bedingungen an allegeltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO). Jede Partei ist für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogenerDaten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben verantwortlich.
Der Lieferant verarbeitetpersonenbezogene Daten nur, soweit dies zur Erfüllung vertraglicherVerpflichtungen erforderlich ist und in Übereinstimmung mit seinerDatenschutzrichtlinie. Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung derVertraulichkeit und zur Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, umpersonenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zuschützen.
Zur Vermeidung von Zweifeln wirddarauf hingewiesen, dass im Rahmen der in diesen Bedingungen definiertenTransaktionen keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Sollten dieParteien dies für erforderlich halten, vereinbaren sie gesondert die Ausarbeitungeiner Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) zu Standardbedingungen.
Der Kunde ist dafürverantwortlich, vor Ort die Eignung für die Installation der Produkte zu prüfenund sicherzustellen, dass die Installationsfläche oder -struktur dasInstallationssystem tragen kann. Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die aufdie Installationsfläche, die Struktur oder die Nichtbeurteilung ihrer Eignungdurch den Kunden zurückzuführen sind.
Die Haftung des Lieferanten fürfehlerhafte Produkte beschränkt sich auf den Ersatz durch neue, fehlerfreieProdukte, wie in den Garantiebedingungen näher beschrieben und für die darindefinierten Situationen geltend.
Für sonstige Verpflichtungen imZusammenhang mit dem Vertrag beschränkt sich die Haftung des Lieferanten aufdirekte Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Vorfall. DerLieferant haftet nicht für indirekte Schäden im Sinne des finnischen Kaufrechts,einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste,Produktionsausfälle, entgangene Gewinne oder andere wirtschaftlicheFolgeschäden.
Wenn der Kunde ein Problem mitdem Produkt oder der Dienstleistung feststellt, muss er den Lieferanteninnerhalb von zwei (2) Wochen nach Erbringung der Dienstleistung oderspätestens drei (3) Monate nach Durchführung der Maßnahmen benachrichtigen. DerLieferant haftet nicht für Schäden, die der Kunde nicht rechtzeitig gemeldethat.
Diese allgemeinenGeschäftsbedingungen treten mit der ersten Bestellung des Kunden in Kraft undbleiben gültig bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die letzteLieferung. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses kann in einem separatenKaufvertrag geregelt werden.
Diese Bedingungen unterliegendem materiellen Recht Finnlands unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. DasUN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Alle Streitigkeiten sindzunächst durch Verhandlungen beizulegen. Wenn die Parteien die Streitigkeitnicht innerhalb weiterer zehn (10) Werktage beilegen können, leiten dieParteien das Streitbeilegungsverfahren durch ein Mediationsverfahren derHandelskammer Helsinki ein.
Sofern nicht schriftlich andersvereinbart, werden die Kosten einer gemäß dieser Klausel durchgeführtenMediation zu gleichen Teilen zwischen den Parteien geteilt.
Wenn keine Lösung gefunden wird,werden die Streitigkeiten an das zuständige allgemeine Gericht in Helsinki,Finnland, verwiesen.